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    Vorsicht vor Fake-Abmahnungen

    August 31, 2018

    Aktuell erhalten Besucher der Streamingseiten „Kinox.to“ und „Kkiste.to“ vermehrt Abmahnungen. Nutzer geben an, Abmahnungen per E-Mail oder als Pop-up erhalten zu haben, welche Links enthielten und zu einer Strafzahlung aufforderten. Hier ist Vorsicht geboten, denn die Mahnungen sind Fakes.

    Seiten wie „Kinox.to“ und „Movie4k.to“ sind vielen als Streamingseiten bekannt. Aber auch die Portale „Putlocker“, „GoStream“, „123Movies“, „SolarMovie“, „Movies123“, „FMovies“, „Streamworld“, „Movie8k“, „View4u.co“, „Movie2k“, „KinoGer.com“ oder „BMovies“ werden häufig genutzt.  Nach Aussage der Betreiber bieten sie jedoch nur eine Sammlung von Links zu den eigentlichen Filehostern wie Sockshare, Bitshare oder Streamcloud. Damit bewegen sich diese Portale in einer rechtlichen Grauzone, da die Nutzung der Seiteninhalte nicht gesetzlich verboten ist.

    Trotzdem können die Betreiber der Seiten zur Verantwortung gezogen werden, wie der Fall von dem früheren „kino.to“ aus dem Jahr 2011 zeigt. Dort wurden die Betreiber zu einem halben Jahr Haft verurteilt. Diese Strafe scheint die Betreiber jedoch nicht abgeschreckt zu haben, da das Portal nun schon seit einiger Zeit wieder unter dem Namen kinox.to existiert.

    Fälle einer rechtlich geltenden Abmahnung gegen Benutzer dieser Portale sind hingegen bisher nicht bekannt, obwohl es seit April 2017 ein neues Gesetz zum Streaming von illegalen Inhalten gibt, welches die rechtlichen Grauzonen der Portale beseitigen soll. Wenn ein Stream als „offensichtlich illegal“ eingestuft werden kann, ist die Gefahr groß, dass der User sich strafbar macht, auch wenn eine Zurückverfolgung der IP Adresse sich als schwierig gestaltet.

    Zudem bleibt stets die Frage zu klären, was „offensichtlich illegal“ konkret bedeutet; dies kann unterschiedlich und meist subjektiv gedeutet werden. So ist jedem ersichtlich, dass ein Film, der aktuell im Kino ausgestrahlt wird, offensichtlich illegal ist – doch wie sieht es mit anderen Filmen aus?

    In den Fällen, in denen per Mail oder Pop-up abgemahnt wurde, ist jedoch klar: Sie sind nicht rechtsgültig, da sie von Trittbrettfahrern stammen, welche die Unsicherheit der User ausnutzen. Dementsprechend sollte man diese nicht beachten, auf keine Links klicken, nichts herunterladen und auf keinen Fall etwas bezahlen.

    Ernstgenommen werden sollten dagegen briefliche Abmahnungen mit konkreten und detailreichen Angaben wie Name, Anschrift und IP-Adresse des Users. Doch selbst wenn diese Abmahnung seriös wirkt, sollte nicht direkt bezahlt oder eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Es lohnt sich immer, die Anschuldigung von einem eigenen Anwalt prüfen zu lassen.

    Wer Abmahnungen in jedem Fall entgehen will, der sollte Filme entweder direkt im Kino oder auf legalen Portalen gucken.

    Sollten Sie von einer Filesharing-Abmahnung betroffen sein, können Sie uns gerne kontaktieren.

    Bildnachweis: pixabay.com

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