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    Über die Wichtigkeit und Richtigkeit der AGB für Onlineshops

    Juni 2, 2017

    Wer sich fragt, ob Allgemeine Geschäftsbedingungen für seinen Onlineshop überhaupt notwendig sind, dem sei gesagt, dass es keine rechtliche Vorgabe gibt, die zwingend die Verwendung von AGB in einem Onlineshop vorschreibt. Selbstverständlich haben geschlossene Kaufverträge auch so ihre Gültigkeit. Die Gefahr von Abmahnungen besteht ohne ausführliche und rechtskonforme AGB allerdings ganz konkret. Das Problem ist, dass das Gesetz für den Fernabsatz, damit insbesondere für den Onlineshop, vorschreibt, dass es zwingend erforderlich ist, bestimmte Informationen beim Fernabsatzgeschäft und im elektronischen Geschäftsverkehr – also im Rahmen des Handels über einen Onlineshop – Verbrauchern mitzuteilen. So besteht also doch eine indirekte Verpflichtung, AGB für den Onlineshop vorzuhalten, auch, da die Angabe der vorgeschriebenen Pflichtinformationen an anderer Stelle wenig Sinn ergibt.

    Die Bedeutung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    „Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Onlineshops regeln in erster Linie den allgemeinen rechtlichen Rahmen für die Geschäfte, die über diesen abgewickelt werden. Es handelt sich dabei um vorformulierte Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen genutzt werden. Das macht den Unterschied zu den sogenannten Individualverträgen aus“, erklärt Rechtsanwalt Markus Zöller. Aufgrund der vielfachen Nutzung gibt es bei der Verwendung von AGB, gerade gegenüber Verbrauchern, eine Vielzahl von Punkten, die es zu beachten gilt. Es entspricht der allgemeinen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, dass nicht gesetzeskonforme Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mitbewerbern, Abmahnvereinen etc. abgemahnt werden können. Jedoch kann es auch im Fall eines Mangels an Informationen mit Blick auf die bereits erwähnten notwendigen Pflichtangaben im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr zu Abmahnungen kommen.

    Was müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten?

    Insbesondere müssen die Pflichtangaben konkrete Antworten auf folgende Fragen enthalten:

    –           Wie erfolgt der Vertragsschluss?

    –           Welche Möglichkeiten der Bezahlungen existieren?

    –           Wie erfolgt die Lieferung?

    –           Wie ist die vertragliche Situation hinsichtlich der Rücksendekosten im Fall eines Widerrufs?

    –           Gibt es eine Mängelhaftung?

    Für diese und andere Punkte jeweils die korrekte Formulierung zu finden, ist für den Laien sehr kompliziert und Fehler können wegen der bereits oben beschriebenen Gefahr von Abmahnungen sehr teuer werden. Die Oberlandesgerichte setzen für die Verwendung fehlerhafter oder mangelnder Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Streitwerte in der Regel sehr hoch an. Es muss insoweit im Durchschnitt von einem Streitwert von 20.000,00 EUR für einen Wettbewerbsverstoß im Zusammenhang mit der Verwendung falscher Allgemeiner Geschäftsbedingungen ausgegangen werden. Gleiches gilt für die Verwendung einer falschen Widerrufsbelehrung, dem Unterlassen der Angabe des Muster-Widerrufsformulars etc. (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 13.10.2011, Az. I-4 U 99/11).

    Achtung: Urheberrecht bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Bei der Erstellung der eigenen AGB ist zu beachten, dass in jedem Fall vermieden werden sollte, fremde Rechtstexte, etwa aus anderen Onlineshops, schlicht zu kopieren. Denn AGB können nach mittlerweile verbreiteter Ansicht in der Rechtsprechung dem Urheberrecht unterliegen. Damit kann die Verwendung fremder Rechtstexte wiederum zu sehr kostenintensiven Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen führen (vgl. nur: OLG Köln, Urteil vom 27.02.2009, Az. 6 U 193/08).

    Die richtige Einbindung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Schließlich ist es wichtig, die erstellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ordnungsgemäß in den Onlineshop zu integrieren. Vielfach wird übersehen, dass es gerade nicht ausreichend ist, die Rechtstexte einfach nur irgendwo im Onlineshop vorzuhalten. Vielmehr sind AGB erst dann als Bestandteil eines wirksamen Vertrags anzusehen, wenn sie auch entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in eben diesen einbezogen wurden. „Hierzu trifft das Gesetz mit § 305 Abs. 2 BGB eine ausdrückliche Bestimmung, wann Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam in einen Vertrag einbezogen sind. Das ist erst dann der Fall, wenn bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hingewiesen, und dem Vertragspartner die Möglichkeit gegeben wurde, von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen. Dies gilt auch für den Vertragsschluss über einen Onlineshop“, klärt Rechtsanwalt Zöller auf. Demnach gilt es sicherzustellen, dass der Kunde vor Abschluss der Bestellung zwingend mit den AGB konfrontiert wird. Im Rahmen des Bestellvorgangs muss er ausdrücklich bestätigen, etwa durch Setzen eines Häkchens in einer Checkbox, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat. So sollte die endgültige Absendung der Bestellung technisch erst dann möglich sein, wenn diese Bestätigung durch den Kunden erfolgt ist.

    Äußere Form und Gestaltung

    „Darüber hinaus ist die korrekte Form und Aufbereitung der Darstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten. In der Rechtsprechung hat es sich herauskristallisiert, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Onlinehandel auf dem Bildschirm, dem Tablet oder dem Handydisplay stets gut lesbar sein müssen. Ein kleines Scrolltext-Fenster verbietet sich daher“, erklärt Rechtsanwalt Zöller. Auch müssen die AGB ein Mindestmaß an Übersichtlichkeit aufweisen. Sie sollten also klar formuliert und sinnvoll gegliedert werden. Die Kombination fehlerfreier AGB, einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular, einer hinreichenden Datenschutzerklärung und einer dem § 5 TMG entsprechenden Anbieterkennung (Impressum) garantieren letztlich dem Onlinehändler einen sorgenfreien Handel –  frei von Abmahnungen, Querelen mit Mitbewerbern, Abmahnvereinen oder ähnlichem.

    Ihre Ansprechpartner für die Formulierung rechtlich einwandfreier Allgemeiner Geschäftsbedingungen sind die insoweit spezialisierten Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz.

    Wenn Sie betroffen sein sollten, wenden Sie sich per Telefon oder Kontakformular gerne an uns, dann können wir Ihnen helfen.

     

    Bildnachweis: pixabay.com

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