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    Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München verschickt aktuell Abmahnungen im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH für Streaming- und andere Internetnutzungen urheberrechtlich geschützter Werke, unter anderem für das Filmwerk „Ready Player One“ (einen Science-Fiction-Thriller von Steven Spielberg).

    Die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer sind sowohl die Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung als auch die Zahlung eines festgelegten Vergleichsbetrages zur Beilegung der Urheberrechtsstreitigkeit. Die Kanzlei Waldorf Frommer setzt in den verschickten Abmahnungen bewusst sehr kurze Fristen, um dem Abgemahnten zu schnellen und eventuell unüberlegten Handlungen zu veranlassen.

    Bleiben Sie in diesem Fall ruhig und bezahlen keinen Vergleichsbetrag, um schnell den angeblichen Verstoß beizulegen, sondern lassen Sie Ihren Fall unbedingt von einem erfahrenen Fachanwalt prüfen.

    Sind Sie betroffen und brauchen Beratung? Melden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls.

    Bildnachweis: pixabay.com

    Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer verschicken aktuell erneut Abmahnungen im Namen von Universum Film. Dieses Mal geht es um den Film „The Foreigner“ mit Jackie Chan, der 2017 erschien. Alle Internetinhaber, über deren Anschluss der Film illegal genutzt wurde, werden nun angeschrieben und zu der Abgabe einer beiliegenden Unterlassungserklärung und einer Zahlung von Schadensersatz aufgefordert.

    Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, ist zunächst wichtig, die Fristen nicht verstreichen zu lassen. Allerdings sollten Sie unter keinen Umständen direkt zahlen oder die Unterlassungserklärung unterschreiben. Außerdem ist es nicht ratsam, die Kanzlei selbst zu kontaktieren. Zunächst ist es wichtig, zu prüfen, wer den Verstoß begangen hat. Waren es nicht Sie selbst, sondern eventuell ein Gast oder Mitbewohner, der Zugriff auf Ihren Internetanschluss gehabt hat, müssen Sie, wenn Sie die nötigen Anschlussinhaberpflichten erfüllen, nicht für den Verstoß haften. Sie sind allerdings dazu verpflichtet, in diesem Fall eine Erklärung abzugeben, in der Sie genau darlegen, wer für den Verstoß verantwortlich sein könnte und wie diese Person die Möglichkeit hatte, ohne Ihr Wissen eine solche Straftat zu begehen. Dazu müssen Sie Nachforschungen im zumutbaren Rahmen betreiben.

    Um für jeden Fall individuell zu beurteilen, ob eine entsprechend abgeänderte Unterlassungserklärung oder eine abgemilderte Zahlung nötig ist, sollten Sie sich in jedem Fall an einen für Urheberrecht spezialisierten Fachanwalt wenden, der Sie berät und für Sie mit der Kanzlei verhandeln kann.

    Sollten Sie ebenfalls betroffen sein, helfen wir Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Webseite!

    Bildnachweis: gettyimages/relif

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