Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München verschickt aktuell Abmahnungen im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH für Streaming- und andere Internetnutzungen urheberrechtlich geschützter Werke, unter anderem für das Filmwerk „Ready Player One“ (einen Science-Fiction-Thriller von Steven Spielberg).
Die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer sind sowohl die Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung als auch die Zahlung eines festgelegten Vergleichsbetrages zur Beilegung der Urheberrechtsstreitigkeit. Die Kanzlei Waldorf Frommer setzt in den verschickten Abmahnungen bewusst sehr kurze Fristen, um dem Abgemahnten zu schnellen und eventuell unüberlegten Handlungen zu veranlassen.
Bleiben Sie in diesem Fall ruhig und bezahlen keinen Vergleichsbetrag, um schnell den angeblichen Verstoß beizulegen, sondern lassen Sie Ihren Fall unbedingt von einem erfahrenen Fachanwalt prüfen.
Sind Sie betroffen und brauchen Beratung? Melden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls.
Bildnachweis: pixabay.com