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    Wer Filesharing betreibt, sollte sich auch bei älteren und No-Name-Titeln nicht in Sicherheit wiegen, denn nicht nur aktuelle Kinoproduktionen oder AAA+-Videospiele stehen im Fokus von Abmahnanwälten. So mahnen zurzeit die .rka Rechtsanwälte (Reichelt, Klute, Aßmann) aus Hamburg im Auftrag der Koch Media GmbH aus Österreich wegen des angeblich illegalen Bereitstellens von Computerspielen im Internet ab. Im Zentrum steht hierbei aktuell das Spiel „Stronghold Crusader 2“, das bereits 2014 erschienen ist. Da ältere Titel in der Regel nicht mehr zum Vollpreis zu erwerben sind, tut in diesen Fällen eine Abmahnung wegen Filesharings doppelt weh – denn diese nehmen keine Rücksicht auf den aktuellen Marktwert der Produkte. Im Falle von „Stronghold Crusader 2“ werden pro Abmahnung pauschal 1.500 Euro gefordert.

    Auch hier ist der Vorwurf, dass das Produkt mithilfe eines P2P-Netzwerks verbreitet worden sei. Es tauchte in illegalen Tauschnetzwerken und Internetbörsen auf und wurde dort zum Download bereitgestellt. Die Anschlussinhaber der Internetzugänge, über die das Spiel verbreitet wurde, können nun ins Visier der .rka Rechtsanwälte geraten. Grund für die Abmahnung ist die Urheberrechtsverletzung durch das öffentliche Bereitstellen des Spiels, für die Schadensersatz gefordert wird. Außerdem soll die strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben abgegeben werden.

    Diese Art Abmahnung ist nicht die erste gewesen: Auch für die Spiele „Dead Island“, „Dead Island Riptide“, „Wasteland 2“ und „Risen“ hatte es vor wenigen Jahren eine große Abmahnwelle gegeben. Im Jahr 2017 wurde abermals in großen Mengen Post verschickt, da die geforderten Summen in der ersten Abmahnwelle nicht von allen bezahlt wurden. Bevor die Verjährungsfrist von drei Jahren für Kostenerstattungsansprüche ablief, das wäre zum 31.12.2017 der Fall gewesen, wurden nochmals zahlreiche Mahnbescheide verschickt.

    Wenn Sie eine Abmahnung dieser Art von der Koch Media GmbH durch die .rka Rechtsanwälte erhalten haben, dann wenden Sie sich gerne telefonisch oder direkt mit der Abmahnung über das Kontaktformular an uns. Ignorieren Sie das Schreiben auf keinen Fall, nehmen Sie aber auch nicht selber Kontakt zur gegnerischen Seite auf. Wenden Sie sich gerne an uns, wir helfen Ihnen nach einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung weiter.

    Bildnachweis: pixabay.com

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