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    Um gesetzliche Pflichten zu umgehen, geben manche Verkäufer auf ebay und auf ebay Kleinanzeigen vor, als Privatverkäufer zu handeln, obwohl sie in einem gewerbsmäßigen Ausmaß verkaufen. Doch ab wann zählt man als gewerblicher Verkäufer?

    Eine klare Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Verkauf gibt es gesetzlich nicht, vielmehr ist es von der Gesamtbetrachtung des Einzelfalls abhängig.
    Nach einer Hausneusortierung zum Beispiel kann es durchaus vorkommen, dass über einen kurzen Zeitraum relativ viele meist gebrauchte Artikel verkauft werden. Dabei braucht man in der Regel keine Angst vor einer Abmahnung zu haben. Wenn eine private Sammlung allerdings über Jahre hinweg verkauft wird, könnte das auf ein gewerbliches Interesse hindeuten. Dabei sind laut Urteil des Landgerichts Dessau-Rosslau vom 11.01.2017 schon 15 bis 25 Verkäufe pro Monat über eine längere Zeitspanne ausreichend. Auch wenn regelmäßig gleichartige und neuwertige Ware oder häufig etwas vor kurzem Erworbenes wieder verkauft wird, kann das als Zeichen gewerblicher Aktivität gewertet werden. Ein weiteres Indiz ist eine zu professionelle Gestaltung des Accounts und der Artikelbeschreibung sowie eine Mindestanzahl von Kundenfeedbacks.

    Als gewerblicher Verkäufer ist man in der Pflicht, Widerrufs- und Gewährleistungsrechte einzuräumen und ein Impressum zu veröffentlichen. Zudem muss der Umsatz durch die Verkäufe versteuert werden.

    Sind Sie ebenfalls betroffen und benötigen Beratung? Melden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls.

    Bildnachweis: pixabay.com

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