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    Es drohen Massenabmahnungen für eBay-Händler: IDO-Verband mahnt ab

    September 22, 2017

    Aktuell mahnt der IDO-Verband (“IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V., Uhlandstraße 1, 51379 Leverkusen“) Verkäufer der Anzeigenplattform eBay-Kleinanzeigen aufgrund angeblicher Wettbewerbsverstöße ab. In den Abmahnungen werden u.a. folgende Verstöße bemängelt:

    Die Vielzahl an Abmahnungsgründen für Händler auf eBay-Kleinanzeige wird durch technische Restriktionen der Plattform und mangelndes Bewusstsein der Händler, die oftmals lediglich “nebenbei“ etwas vertreiben möchten, begründet. Obwohl für gewerbliche Anbieter im Fernabsatz ein rechtssicheres Angebot der Waren verpflichtend ist und damit abmahnsichere Rechtstexte unumgänglich sind, bietet eBay-Kleinanzeigen keinerlei technische Voraussetzungen – Stichwort: Zeichenverwendung begrenzt auf 4.000 Zeichen pro Anzeige – für das Einbinden von ausführlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und eine Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular. Selbst eine aktive Verlinkung  auf die Webseite des Verkäufers zu schalten, auf welcher die Rechtstexte vorzufinden sind, ist bei eBay-Kleinanzeigen nicht umsetzbar, und wäre ohnehin nicht ausreichend. Die einzige Möglichkeit, die eBay bietet und die auf jeden Fall genutzt werden sollte, ist die Angabe eines ordnungsgemäßen Impressums.

    Es droht insoweit folglich eine Massenabmahnwelle. Konsultieren Sie in jedem Fall umgehend einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt Ihres Vertrauens, wenn Sie eine Abmahnung dieser Art erhalten sollten.

    Wenden Sie sich dazu gerne telefonisch oder per Kontaktformular an uns, wir können Ihnen weiterhelfen.

     

    Bildnachweis: pixabay.com

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