Jetzt handeln!

0251 / 84 93 92 7

Soforthilfe*

tel
tel

Kontaktformular:




    Zurück

    Laden Sie hier gratis Ihre Abmahnung
    für eine kostenfreie Ersteinschätzung hoch.





    Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme ausdrücklich zu, dass meine personenbezogenen Angaben zum Zwecke der Kontaktaufnahme gespeichert und/oder verarbeitet werden, sowie, dass ich zum Zwecke der Kontaktaufnahme per Telefon und via Email kontaktiert werden darf. Diese Einwilligung kann jederzeit durch eine Email an uns unter info@kanzleizoeller.de widerrufen werden.

    *Zu normalen Bürozeiten, ansonsten: 48 Std.-Rückrufgarantie

    Schließen

    Bitte beachten Sie, dass Sie bei Betätigung unseres “Facebook“-Links auf die entsprechende Webseite umgeleitet werden. Für die Nutzung der Webseite von Facebook gelten die Datenschutzbestimmungen der Facebook Ireland Limited, die Sie unter https://de-de.facebook.com/policy.php einsehen können.

    Schließen

    Ist das private Tauschen von Musik über Dropbox legal?

    September 14, 2016

    Über Datentausch-Plattformen können Daten sekundenschnell ausgetauscht werden, darunter fallen auch Musikdateien, die beispielsweise an Freunde, Bekannte oder Verwandte weitergegeben werden. Doch ist das erlaubt?

     

    Wenn es sich um eine sogenannte Privatkopie handelt, diese also an eine Person aus dem privaten Umfeld geht, ist dies laut Urheberrechtsgesetz (UrhG) § 53 Absatz 1 rechtlich erlaubt. Es muss sich jedoch um einzelne Kopien von Alben handeln. Diese dürfen gegebenenfalls auch von einem Dritten erstellt werden.

    Zu beachten ist dabei jedoch, dass es sich nicht um eine Kopie handelt, die öffentlich zugänglich ist oder öffentlich verwendet wird. Konkret darf also beispielsweise über Dropbox privat Musik getauscht werden. Sie darf jedoch nicht über einen Link zur Nutzung durch alle Internetbenutzer verfügbar sein. Der private Gebrauch ist dabei laut UrhG ausschließlich die Nutzung im privaten Umfeld für persönliche Zwecke sowie im Freundes- und Familienkreis.

    Für die Erstellung solcher Privatkopien werden durch die Plattenfirmen Ausgleichszahlungen an die Künstler geleistet. Diese sind im Urheberrechtsgesetz im § 54 geregelt. Diese Zahlungen werden von den Herstellern, Importeuren und Händlern von Geräten und Speichermedien gefordert. Dazu zählen beispielsweise Datenträger, wie CD-Rohlinge, Festplatten und USB-Sticks.

    Es ist jedoch noch nicht abschließend geklärt, wie viele Privatkopien erstellt werden dürfen. Im Jahr 1978 ging der Bundesgerichtshof (Az.: GRUR 1978, 474) noch von sieben Kopien aus. Diese Zahl bezieht sich jedoch auf eine Zeit, in der an digitales Kopieren noch nicht gedacht werden konnte.

     

    Bildnachweis: pixabay.com

    Aktuelles

    Kontaktformular:





      Zurück

      Laden Sie hier gratis Ihre Abmahnung
      für eine kostenfreie Ersteinschätzung hoch.





      Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme ausdrücklich zu, dass meine personenbezogenen Angaben zum Zwecke der Kontaktaufnahme gespeichert und/oder verarbeitet werden, sowie, dass ich zum Zwecke der Kontaktaufnahme per Telefon und via Email kontaktiert werden darf. Diese Einwilligung kann jederzeit durch eine Email an uns unter info@kanzleizoeller.de widerrufen werden.


      Weiter