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    Abmahnung wettbewerbsrechtlicher Art durch Kanzlei Volker Fehrensen

    Oktober 17, 2018

    Die Kanzlei Volker Fehrensen aus Göttingen verschickt aktuell wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aufgrund von angeblich unwirksamen Versanddauerbestimmungen.

    Die Abmahnungen werden im Auftrag von Andrea Wüstefeld verschickt und betreffen hauptsächlich Verkäufer auf amazon.de, die die Versanddauer ihrer Produkte mit „voraussichtliche Versanddauer 1-3 Tage“ angeben. Bei dieser Angabe soll es sich nach der Abmahnerin um eine nach dem AGB-Recht unwirksame Versanddauerbestimmung handeln. Diese verstoße der Abmahnerin zufolge gegen das Wettbewerbsrecht, da der Händler eine nicht hinreichend bestimmte Frist für die Erbringung seiner Leistung angeben würde.

    Die Abmahnung enthält auf dieser Basis eine Aufforderung zur Abgabe einer vertragsstrafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Aufforderung, Abmahnkosten in Höhe von 865 Euro zu zahlen. Bei einer mangelnden Reaktion auf die Aufforderungen sei mit der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zu rechnen. Meist liegt dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung bei.

    Bevor nicht geprüft wurde, ob es sich in Ihrem Fall tatsächlich um einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht handelt, sollte keine Erklärung abgegeben werden. Mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung geht eine vertragliche Verpflichtung über 30 Jahre einher. Ohne eine fachanwaltliche Prüfung sollte hier also zunächst nichts unterschrieben werden.

    Sind sie betroffen und brauchen Beratung? Melden Sie sich gerne für eine Ersteinschätzung Ihres Falls.

    Bildnachweis: pixabay.com

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