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    Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb (VsW) – Influencer auf Instagram im Visier

    Juni 26, 2018

    Ein Bild im Lieblingscafé, im Traumurlaub auf dem Kreuzfahrtschiff oder am Palmenstrand, von der neuen Tasche oder ein einfaches #ootd (Outfit of the day): Fast jeder kennt und nutzt es, die Trend App Instagram. Diese wird nach neueren Erhebungen in Deutschland von rund 15 Millionen Usern fast täglich besucht. Wo so viel los ist, lässt sich gut Werbung machen. Durch Sponsoring und PR-Sample, Produktplacing und -vorstellungen verdienen Blogger und Influencer ihr Geld – doch das führte jetzt zu zahlreichen Abmahnungen.

    Der Verband Sozialer Wettbewerb (VsW) mahnt aktuell Influencer auf Instagram im großen Stil ab. Viele Dutzend Verfahren hat der Verband 2017 angestrengt – Tendenz steigend. Der Vorwurf: Unlauterer Wettbewerb. Konkret: Blogger und Influencer würden Bilder oder Videos posten, auf denen Marken und Produkte zu erkennen sind, ohne dass deutlich würde, ob es sich bei den bildlichen und filmischen Inszenierungen um bezahlte, unbezahlte oder überhaupt keine Werbung handle. Doch hier eine Grenze zu ziehen, ist schwierig. Was ist noch keine Werbung, und wann beginnt diese?

    Vor den Gerichten wird eine Tendenz sichtbar und das Urteil lautet oft: Wo eine Marke erscheint, muss dies als Werbung gekennzeichnet werden. Selbst dann, wenn keine Verbindung zu einem Konzern vorhanden ist. Das Gegenargument der Influencer: Wenn nun alle Inhalte als Werbung markiert werden müssen, kann niemand mehr erkennen, in welchem Fall eine tatsächliche finanzielle Gegenleistung durch ein Unternehmen erfolgt ist – und in welchem nicht. Transparenz sehe anders aus.

    Das letzte Wort ist in der Sache noch nicht gesprochen. Der Ausgang vieler Verfahren steht noch aus. Aber die Gefahr für seine Posts über Instagram abgemahnt zu werden, ist in jüngster Zeit in jedem Fall größer geworden.

    Betroffene können sich gerne telefonisch oder über das Kontaktformular an uns wenden – wir als Fachanwaltskanzlei helfen gerne weiter.

    Bildnachweis: pixabay.com

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