Urheberrechtsverletzung
Das Urheberrecht umfasst das Recht, die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers an seinem Geisteswerk zu schützen. In Deutschland ist es im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt.
Dabei umfasst der Schutz insbesondere Fotografien, sowie zum Teil auch besonders ansprechende und originelle Texte, wie Produktbeschreibungen und Angebotsausführungen.
Wer also, etwa über www.ebay.de oder in Onlineshops, Produktfotografien, beispielsweise über Drap und Drop, einfach für die eigene Auktion oder das eigene Angebot verwendet, läuft Gefahr, wegen eines Urheberrechtsverstoßes abgemahnt zu werden. Dies gilt auch für die Verwendung von Produktbeschreibungen oder Angebotstexten.
Die Rechtsprechung folgt hinsichtlich des Schutzes von Werken dem Grundsatz der sog. kleinen Münze, d.h., dass auch schon Werke mit geringer Gestaltungshöhe über das Urheberrecht geschützt sind. Konsequenz ist, dass dem Urheber von Fotografien oder Texten sämtliche Rechte des Urheberrechtsgesetzes zur Seite stehen, was wiederum bedeutet, dass dieser gegenüber dem Verletzer Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Vernichtungsansprüche geltend machen kann. Zudem kann der Urheber den Ersatz der ihm entstandenen Rechtsverfolgungskosten, insbesondere den Ersatz der ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten, fordern.
Unsere Kanzlei verfügt im Bereich des Urheberrechts über eine langjährige und erfolgreiche Tätigkeitserfahrung, weswegen wir Ihnen in allen Urheberrechtsverstoßfällen mit unserem Know-How gerne zur Seite stehen.