Jetzt handeln!

0251 / 84 93 92 7

Soforthilfe*

tel
tel

Kontaktformular:




    Zurück

    Laden Sie hier gratis Ihre Abmahnung
    für eine kostenfreie Ersteinschätzung hoch.





    Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme ausdrücklich zu, dass meine personenbezogenen Angaben zum Zwecke der Kontaktaufnahme gespeichert und/oder verarbeitet werden, sowie, dass ich zum Zwecke der Kontaktaufnahme per Telefon und via Email kontaktiert werden darf. Diese Einwilligung kann jederzeit durch eine Email an uns unter info@kanzleizoeller.de widerrufen werden.

    *Zu normalen Bürozeiten, ansonsten: 48 Std.-Rückrufgarantie

    Schließen

    Bitte beachten Sie, dass Sie bei Betätigung unseres “Facebook“-Links auf die entsprechende Webseite umgeleitet werden. Für die Nutzung der Webseite von Facebook gelten die Datenschutzbestimmungen der Facebook Ireland Limited, die Sie unter https://de-de.facebook.com/policy.php einsehen können.

    Schließen

    Urheberrechtsverletzung

    Das Urheberrecht umfasst das Recht, die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers an seinem Geisteswerk zu schützen. In Deutschland ist es im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt.

    Dabei umfasst der Schutz insbesondere Fotografien, sowie zum Teil auch besonders ansprechende und originelle Texte, wie Produktbeschreibungen und Angebotsausführungen.

    Wer also, etwa über www.ebay.de oder in Onlineshops, Produktfotografien, beispielsweise über Drap und Drop, einfach für die eigene Auktion oder das eigene Angebot verwendet, läuft Gefahr, wegen eines Urheberrechtsverstoßes abgemahnt zu werden. Dies gilt auch für die Verwendung von Produktbeschreibungen oder Angebotstexten.

    Symbol Dokument

    Die Rechtsprechung folgt hinsichtlich des Schutzes von Werken dem Grundsatz der sog. kleinen Münze, d.h., dass auch schon Werke mit geringer Gestaltungshöhe über das Urheberrecht geschützt sind. Konsequenz ist, dass dem Urheber von Fotografien oder Texten sämtliche Rechte des Urheberrechtsgesetzes zur Seite stehen, was wiederum bedeutet, dass dieser gegenüber dem Verletzer Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Vernich­tungs­ansprüche geltend machen kann. Zudem kann der Urheber den Ersatz der ihm entstandenen Rechtsverfolgungskosten, insbesondere den Ersatz der ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten, fordern.

    Unsere Kanzlei verfügt im Bereich des Urheberrechts über eine langjährige und erfolgreiche Tätigkeitserfahrung, weswegen wir Ihnen in allen Urheberrechtsverstoßfällen mit unserem Know-How gerne zur Seite stehen.

    Kontaktformular:





      Zurück

      Laden Sie hier gratis Ihre Abmahnung
      für eine kostenfreie Ersteinschätzung hoch.





      Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme ausdrücklich zu, dass meine personenbezogenen Angaben zum Zwecke der Kontaktaufnahme gespeichert und/oder verarbeitet werden, sowie, dass ich zum Zwecke der Kontaktaufnahme per Telefon und via Email kontaktiert werden darf. Diese Einwilligung kann jederzeit durch eine Email an uns unter info@kanzleizoeller.de widerrufen werden.


      Weiter