


Aurelius Augustinus
(13.11.354 - 28.08.430)
Sie haben eine Abmahnung für Wettbewerbsrecht, Urheberrecht oder Markenrecht bzw. eine Abmahnung wegen wegen dem Filesharing einer Musik- oder Filmdatei, erhalten?
Handeln Sie in jedem Fall sofort.
Absolut falsch und fahrlässig wäre es, das Abmahnschreiben unbeachtet zu lassen bzw. nicht zu reagieren.
In den meisten Fällen ist es nicht ratsam, der in der Abmahnung verlangten Forderung ohne weitere Prüfung nachzukommen. Nehmen Sie die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch, um nicht erhebliche und weitreichende wirtschaftlich negative Folgen befürchten zu müssen.
Unsere Kanzlei verfügt über eine jahrelange Erfahrung mit wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, Filesharing- sowie sonstigen Abmahnungen und steht Ihnen unserer Kompetenzteam im Fall einer Abmahnung gerne zur Seite. Nach einer Beauftragung prüft unsere Kanzlei umgehend für Sie, ob die geforderte Unterlassungserklärung – ggf. mit einem abgeänderten Inhalt – abgegeben, oder, ob in das streitige Verfahren eingestiegen werden sollte. Die Kosten Ihrer Rechtsverteidigung treten gegenüber den möglichen Kosten einer einstweiligen Verfügung, eines gerichtlichen Hauptsacheverfahrens oder einer etwaigen Vertragsstrafe, die in die tausende Euro gehen können, nahezu immer zurück.
Rechtsanwalt
Markus Zöller, LL.M.
Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz
Salzstraße 46, 48143 Münster
Web Design | STAHL-Kreativ

Abmahnung
Wettbewerbsrecht
Ebay, Onlinehandel,
Irreführende Werbung,
Informationspflichtverletzung
Abmahnung
Filesharing
Peer-to-Peer-Netzwerke,
Musik- & Filmaustausch im
Internet, Urheberrechtsverstöße
durch Filesharing
Abmahnung
Urheberrechtsverstoß
Bildkopie per Drap und Drop,
Aneignung von Angebots-
texten, etc.
Abmahnung
Sonstiges
Verstöße gegen Domainrecht,
Markenrecht, Designrecht,
Gebrauchsmusterrecht
